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Eduard Orth
Unfallinstandsetzung
Ihr Recht auf eine bestmögliche Schadenabwicklung!
§ 249 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch):
„Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“
Als Geschädigter haben Sie Recht...
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auf ein Schadengutachten eines unabhängigen Sachverständigen
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auf einen Fachanwalt für Verkehrsrecht
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auf einen Mietwagen bei Nutzungsausfall
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auf Ersatz der Wertminderung bei bestimmten Bedingungen
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!
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Wir arbeiten mit der aktuell innovativsten Sachverständigenorganisation in Deutschland, der Live-Expert GmbH & Co. KG, zusammen, die für den Kunden und nicht für die Versicherung arbeitet - damit ihr Schaden bestmöglich beglichen wird!
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Rechtsanwalt ist nicht gleich Rechtsanwalt. Wir haben für unsere Kunden einen juristischen Dienstleister gesucht, der spezialisiert und erfahren ist und jenen in der Rechtsanwalts-kanzlei „Bolz-Stock-Ostrop“ gefunden. Sie besteht seit 1978 und ist u.a. auf Verkehrsrecht spezialisiert, wobei die Kanzlei bundesweit Mandanten betreut - damit die gegnerische Versicherung auch zahlt, was gefordert ist!
Outsourcing - der Weg der perfekten Unfallinstandsetzung
Unser Betrieb ist auf die professionelle Reparatur bzw. Instandsetzung von mechanischen Teilen und Elektronik spezialisiert. Einen eigenen Karo– und Lackierbetrieb zu implementieren wäre kontraproduktiv. Zum einen sind gute Fachkräfte in diesem Bereich rar gesät, zum anderen dauert es lange, bis gute Erfahrungswerte vorliegen, um eine bestmögliche Dienstleistung in diesem Bereich erbringen zu können.
Aus diesem Grund haben wir uns für eine Kooperation mit einem alteingesessenen Karo– und Lackierbetrieb entschieden, welcher sich für gute Arbeit in der Unfallinstandsetzung einen Namen gemacht hat.
Diese Kooperation bedeutet für unsere Kunden, was § 249 BGB fordert, nämlich bestmögliche Instandsetzung und darüber hinaus zu einem fairen Preis!
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